
Erlaubte Höhe Gartenzaun: Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn sein?
Sie fragen sich: wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn sein? Ganz gleich, ob Ihr Verhältnis zum Nachbarn kriselt oder nicht – es gibt eine bestimmte Vorgabe zur erlaubten Höhe Ihres Gartenzauns. Dabei kann diese Höhe von Bundesland zu Bundesland variieren. In jedem Bundesland gibt es verschiedene Auflagen und andere Verpflichtungen. Teilweise ist in manchen Bundesländern ein Zaun sogar Pflicht.
Zaun-idee.de beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Erlaubte Höhe Gartenzaun“ und verschafft Ihnen einen Überblick über die Regularien in den einzelnen Bundesländern.
In welchen Bundesländern ist ein Zaun Pflicht?
Tatsächlich ist ein Gartenzaun als Einfriedung an der Grundstückgrenze in manchen Bundesländern verpflichtend. Diese Regelung gilt in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen. Im Vergleich zu diesen Bundesländern ist ein Gartenzaun in Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein nur dann Pflicht, wenn ein Nachbar auf einem Gartenzaun als Grenze besteht. In diesem Fall müssen sich beide Nachbarn die Kosten für den Zaun teilen. Auch wenn nur ein Nachbar diesen Zaun haben möchte! Weiterhin können die Gemeinden vor Ort zur Erreichung eines „einheitlichen Gemeindebilds“ das Setzen eines Gartenzauns anordnen.
Wie hoch darf mein Zaun sein?
Um die Frage „Erlaubte Höhe Gartenzaun?“ gänzlich zu beantworten, müssen wir einen genauen Blick in die Auflagen der einzelnen Bundesländer werfen. Je nach Bundesland unterscheiden sich die zulässigen Höhen der Zäune:
- Berlin: ca. 1,25 m
- Brandenburg: ca. 1,25 m
- Sachsen-Anhalt: bis 2,00 m
- Schleswig-Holstein: ein etwa 1,20 m
- Thüringen: 1,20 m
- Hessen: ca. 1,20 m
- Niedersachsen: bis zu 1,20 m
- Nordrhein-Westfalen: ca. 1,20 m (Mauer oder Zaun)
- Rheinland-Pfalz: 1,20 m
- Saarland: 1,20 m
Dabei ist bei den genannten Maximalhöhen (mit Ausnahme von NRW) von einem Zaun wie zum Beispiel ein Doppelstabmattenzaun auszugehen.
Was ist bei einem besonders hohen Sichtschutzzaun zu beachten?
Sichtschutzzäune sollen Ihr Grundstück vor Blicken schützen und für Privatsphäre sorgen. Die Sichtschutzzäune sind in verschiedenen Materialien und Ausführungen erhältlich und können in Höhen bis zu 2 m gekauft werden. Wichtig ist es jedoch zu bedenken, dass jene Sichtschutzzäune aufgrund ihrer Höhe als bauliche Anlagen gelten können und unter Umständen hierfür vorher eine Baugenehmigung einzuholen ist.
Für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Bauordnung Ihres Bundeslandes zu werfen. Erkundigen Sie sich außerdem bei der zuständigen Baubehörde der Stadt oder Gemeinde und fragen Sie nach, ob es in der Gegend eine Einfriedungssatzung gibt und was laut dieser Satzung erlaubt ist.
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Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag „Zaun zum Nachbarn – Diese Bestimmungen müssen Sie beachten“.
Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
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